Stundenweise Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI

Dies ist eine Möglichkeit, sich eine zusätzliche Auszeit vom anstrengenden Pflegealltag zu verschaffen, die häufiger genutzt werden sollte.

Es gibt viele Gründe für eine Verhinderung

Wenn Sie selbst erkranken oder einen wichtigen Termin haben, dann brauchen Sie jemanden, der bei der Pflege Ihres Angehörigen für Sie einspringt. Zudem kann es auch sein, dass Sie sich wegen der Belastung durch die Pflege zumindest stundenweise etwas Freiraum verschaffen müssen. Dies können auch andere Gründe sein, die nicht besonders schwerwiegend sein müssen. Hier ist der Gesetzgeber großzügig.

Nicht immer besteht die Möglichkeit, dass ein anderer Angehöriger oder ein Freund Sie vertreten kann.

Für solche Fälle, wie oben beschrieben, haben Sie die Möglichkeit die stundeweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Sie können zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst nutzen. Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen eins, zwei und drei zur Verfügung steht, beträgt 1550,00 Euro im Kalenderjahr.

Wir versorgen und betreuen Ihre Angehörigen in dieser Zeit liebevoll und fürsorglich im gewohnten Tagesrhythmus zu Hause weiter.

Voraussetzung:
• die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
• die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert (z. B. wegen Erkrankung, Urlaub, Entspannung, Terminen, Erholung, Arztbesuch, Krankenhaus etc.)

Die Aufwendungen werden bis zu einer Summe von 1550,00 Euro im Kalenderjahr für stundenweise Verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen. Die direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Pflegekasse ist bis zu dieser Summe auf Antrag möglich. Die Leistungen, die bei der stundenweisen Verhinderungspflege erfolgen sollen, können Pflegebedürftiger und Pflegedienst frei vereinbaren.

Info

Wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege durch eine Pflegekraft unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen, stehen somit monatlich mehr als 5 Stunden zusätzlich für die Entlastung der Pflegeperson zur Verfügung!

Einen formlosen Musterantrag auf stundenweise Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI können Sie bei uns anfordern.

Hinweis: Wenn Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Pflegekasse darauf hinweisen. Denn dann darf Ihnen das Pflegegeld nicht anteilig gekürzt werden und die Verhinderungspflege wird nicht auf die Höchstdauer von 28 Tagen pro Jahr angerechnet.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema “stundenweise Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI?

Bitte kontaktieren Sie uns! Telefon: 03338 375 00 65

Ihr Ambulanter Pflegedienst
Katrin Seele

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