Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI

Einleitung:
Demenz ist von besonderer Wichtigkeit, da diese Krankheit nicht nur für den Betroffenen einen unglaublichen Lebenseinschnitt darstellt, sondern auch für die Angehörigen.Aufgrund des demografischen Wandels wächst die Zahl der Menschen mit Demenz stetig und unaufhaltsam. Im Alter von über 80 Jahren sind ca. 20 % der Bevölkerung von der Demenzbetroffen. Lebten im Jahr 2000 etwa drei Millionen Menschen mit einem Alter von 80 Jahren und mehr in Deutschland, so werden es im Jahr 2020 etwa fünf Millionen Menschen sein, die dieser Altersgruppe angehören, und damit wird die Zahl der Demenzkranken sich in den nächsten 15 Jahren fast verdoppeln.

(Quelle:.zukunftsforum-demenz.de/pdf/doku_19_innen.pdf)

Die anhand der Bevölkerungsprognose errechneten Zahlen sind dramatisch:
Die Anzahl der Menschen mit demenzieller Erkrankung in Brandenburg wird sich in den nächsten 15 Jahren um etwa 60 % auf ca. 43.000 erhöhen. Die fachgerechte Pflege und Betreuung einer wachsenden Zahl demenzkranker Menschen wird damit das zentrale pflegepolitische Thema der nächsten Jahre sein. Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGBXI bieten wir über die Grundpflege und die hauswirtschaftlichen Verrichtungen hinausgehende Betreuungsleistungen an.

Klienten, welche eine sogenannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ haben, können dieses zusätzliches Betreuungsangebot in Anspruch nehmen.

Leistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf:

Seit dem 01.07.2008 erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unabhängig von der Pflegestufe einen Leistungsanspruch von 1200,- € Grundbetrag bzw. 2400,- € erhöhtem Betrag pro Jahr zusätzlich zu den pflegestufenabhängigen Leistungen der Pflegeversicherung.

Leistungsspektum:

Im Rahmen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen oder erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar: • Handarbeiten (Knöpfe annähen, Strümpfe stopfen u.s.w.)
• gemeinsame Spaziergänge
• Gesellschafts-, Rate- und Gedächtnisspiele, je nach individueller Vorliebe
• Ausflüge unternehmen
• Kreatives Gestalten
• Gemeinsames Singen
• Gemeinsames Kochen
• Vorlesen
• Sitzgymnastik / Gymnastik mit Musik
• Gedächtnistraining
• Themen für ein ganzes Kalenderjahr
• Jahreszeitliche Themen
• Natur, Gedichte und Lebensweisheiten
• Beaufsichtigung von Klienten, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
• Mobilisation in Begleitung, wie z. B. spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
• Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
• u.v.m.

Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.

Leistungen die grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme etc.) beinhalten, sind im Zusammenhang mit den Zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar!

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?

Leistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf: Seit dem 01.07.2008 erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unabhängig von der Pflegestufe einen Leistungsanspruch von 1200,- € Grundbetrag bzw. 2400,- € erhöhtem Betrag pro Jahr zusätzlich zu den pflegestufenabhängigen Leistungen der Pflegeversicherung.

Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.

In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100,- € Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- € monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400,- € pro Jahr.

Wichtig! Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Diese werden dann praktisch der Pflegestufe 0 zugeordnet.

Pflegestufe 0

Diese Bezeichnung wird umgangssprachlich für alle Personen verwendet die zwar eine gewisse pflegerische Unterstützung benötigen, jedoch nicht oder noch nicht unter die Kriterien der Pflegestufe 1 fallen.

Theoretisch liegt eine Pflegestufe 0 dann vor, wenn die Gutachter des MDK bei ihrer Begutachtung einen Hilfebedarf von weniger als 45 Minuten Grundpflege täglich feststellen.

Zum Beispiel gehören dazu Pflegebedürftige, die hauptsächlich beaufsichtigt und betreut werden müssen, aber im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung momentan nicht in dem Umfang Hilfe benötigen, dass es für eine Pflegestufe ausreicht.
Wie kommt man zu diesen Leistungen?

Zusätzliche Betreuungsleistungen müssen beantragt werden oder werden im Rahmen des MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Erteilung einer Pflegestufe gleich mit begutachtet. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich. Kriterien zur Feststellung eines erheblichen Betreuungsbedarfs.

Das Begutachtungsverfahren der Pflegekasse zur Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz beinhaltet einen Fragenkatalog anhand dessen der MDK prüft.

Folgende Fragen sind durch den MDK bei der Begutachtung des Klienten eindeutig mit „ja“ oder mit „nein“ zu beantworten:

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller seinen beaufsichtigten und
geschützten Bereich ungezielt und ohne Absprache verlässt und so seine oder die Sicherheit anderer gefährdet. Ein Indiz für eine Weglauftendenz kann sein, wenn der Betroffene z. B.:

  • aus der Wohnung heraus drängt,
  • immer wieder seine Kinder, Eltern außerhalb der Wohnung sucht bzw. zur Arbeit
    gehen möchte,
  • planlos in der Wohnung umherläuft und sie dadurch verlässt.
  1. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
    Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:
  • durch Eingriffe in den Straßenverkehr, wie unkontrolliertes Laufen auf der Straße
  • Anhalten von Autos oder Radfahrern sich selbst oder andere gefährdet
  • die Wohnung in unangemessener Kleidung verlässt und sich dadurch selbst gefährdet
    (Unterkühlung).
  1. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
    Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:
  • Wäsche im Backofen trocknet, Herdplatten unkontrolliert anstellt ohne diese benutzen zu können/wollen, Heißwasserboiler ohne Wasser benutzt
  • Gasanschlüsse unkontrolliert aufdreht
  • mit kochendem Wasser Zähne putzt
  • unangemessen mit offenem Feuer in der Wohnung umgeht
  • Zigaretten isst
  • unangemessen mit Medikamenten und Chemikalien umgeht (z. B. Zäpfchen oral
    einnimmt),
  • verdorbene Lebensmittel isst.
  1. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
    Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:
  • andere schlägt, tritt, beißt, kratzt, kneift, bespuckt, stößt, mit Gegenständen bewirft
  • eigenes oder fremdes Eigentum zerstört,
  • in fremde Räume eindringt,
  • sich selbst verletzt,
  • andere ohne Grund beschimpft, beschuldigt
  1. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
    Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:
  • in die Wohnräume uriniert oder einkotet (ohne kausalen Zusammenhang mit Harn- oder Stuhlinkontinenz),
  • einen starken Betätigungs- und Bewegungsdrang hat (z. B. Zerpflücken von
    Inkontinenzeinlagen, ständiges An- und Auskleiden, Nesteln, Zupfen, waschende
    Bewegungen)
  • Essen verschmiert, Kot isst oder diesen verschmiert
  • andere Personen sexuell belästigt, z. B. durch exhibitionistische Tendenzen
  • Gegenstände auch aus fremdem Eigentum (z. B. benutzte Unterwäsche, Essensreste,
    Geld) versteckt/verlegt oder sammelt
  • permanent ohne ersichtlichen Grund schreit oder ruft.

Hinweis:
Hier ist auszuschließen, dass das inadäquate Verhalten in Zusammenhang mit
mangelndem Krankheitsgefühl, fehlender Krankheitseinsicht oder
therapieresistentem Wahnerleben und Halluzinationen steht, da dies unter Item
11 dokumentiert wird.

  1. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:

  • Hunger und Durst nicht wahrnehmen oder äußern kann oder aufgrund mangelndem Hunger- und Durstgefühl bereit stehende Nahrung von sich aus nicht isst oder trinkt oder übermäßig alles zu sich nimmt, was er erreichen kann,
  • aufgrund mangelndem Schmerzempfinden Verletzungen nicht wahrnimmt,
  • Harn- und Stuhldrang nicht wahrnehmen und äußern kann und deshalb zu jedem
    Toilettengang aufgefordert werden muss,
  • Schmerzen nicht äußern oder nicht lokalisieren kann.
  1. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:

  • den ganzen Tag apathisch im Bett verbringt,
  • den Platz, an den er z. B. morgens durch die Pflegeperson hingesetzt wird, nicht aus eigenem Antrieb wieder verlässt
  • sich nicht aktivieren lässt,
  • die Nahrung verweigert

Hinweis:
Die Therapieresistenz einer Depression oder Angststörung muss
nervenärztlich/psychiatrisch gesichert sein.

  1. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:

  • vertraute Personen (z. B. Kinder, Ehemann/-frau, Pflegeperson) nicht wieder erkennt
  • mit (Wechsel-)Geld nicht oder nicht mehr umgehen kann
  • sich nicht mehr artikulieren kann und dadurch in seinen Alltagsleistungen
    eingeschränkt ist
  • sein Zimmer in der Wohnung oder den Weg zurück zu seiner Wohnung nicht mehr findet
  • Absprachen nicht mehr einhalten kann, da er schon nach kurzer Zeit nicht mehr in der Lage ist sich daran zu erinnern
  1. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:

  • nachts stark unruhig und verwirrt ist, verbunden mit Zunahme inadäquater
    Verhaltensweisen,
  • nachts Angehörige weckt und Hilfeleistungen (z. B. Frühstück) verlangt (Umkehr bzw. Aufhebung des Tag-/Nacht-Rhythmus)
  1. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B. aufgrund zeitlicher, örtlicher oder situativer Desorientierung

  • eine regelmäßige und der Biografie angemessene Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nicht mehr planen und durchführen kann,
  • keine anderen Aktivitäten mehr planen und durchführen kann.

Hinweis:
Hier sind nur Beeinträchtigungen der Aktivitäten zu berücksichtigen, die nicht bereits unter Item 7 oder 8 erfasst worden sind.

  1. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in
    Alltagssituationen

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:

  • Angst vor seinem eigenen Spiegelbild hat
  • sich von Personen aus dem Fernsehen verfolgt oder bestohlen fühlt
  • Personenfotos für fremde Personen in seiner Wohnung hält
  • aufgrund von Vergiftungswahn Essen verweigert oder Gift im Essen riecht/schmeckt
  • glaubt, dass fremde Personen auf der Straße ein Komplott gegen ihn schmieden
  • mit Nichtanwesenden schimpft oder redet
  • optische oder akustische Halluzinationen wahrnimmt

Hinweis:
Hier geht es um Verhaltensstörungen, die in Item 5 nicht erfasst und durch nicht-
kognitive Störungen bedingt sind. Solche Störungen können vor allem bei
Menschen mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis sowie auch
bei demenziell erkrankten und (seltener) depressiven Menschen auftreten. Das
Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in
Alltagssituationen muss die Folge von mangelndem Krankheitsgefühl, fehlender
Krankheitseinsicht, therapieresistentem Wahnerleben und therapieresistenten
Halluzinationen sein, welche nervenärztlich/psychiatrisch gesichert sind.

  1. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten

Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:

  • häufig situationsunangemessen, unmotiviert und plötzlich weint
  • Distanzlosigkeit, Euphorie, Reizbarkeit oder unangemessenes Misstrauen in einem Ausmaß aufzeigt, das den Umgang mit ihm erheblich erschwert
  1. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
    Ein „Ja“ ist zu dokumentieren, wenn der Antragsteller z. B.:
  • ständig „jammert“ und klagt,
  • ständig die Sinnlosigkeit seines Lebens oder Tuns beklagt.

Hinweis:
Die Therapieresistenz einer Depression muss nervenärztlich/psychiatrisch
gesichert sein

Der Beurteilungsschlüssel für den Grundbetrag von 100,- € pro Monat:

-> Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Pflegebedürftige für mindestens 6 Monate in wenigstens 2 Kriterien (davon mindestens einem aus den Bereichen 1 bis 9) regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen hat.

Der Beurteilungsschlüssel für den erhöhten Betrag von 200,- € pro Monat:

-> Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn zusätzlich mindestens einmal eine Einschränkung aus den Punkten 1,2,3,4,5,9 oder 11 festgestellt werden kann. Hierbei wird nicht die Erkrankung, sondern der tatsächliche Hilfebedarf berücksichtigt.

Unser praktisches Handeln:

Um eine individuelle Vorgehensweise sicherzustellen ist es wichtig, eine umfangreiche Biografiearbeit zu leisten.

Zur Erstellung der Biografie ist es vorgesehen, alle an der Versorgung beteiligten, wie z.B. Angehörige, behandelnde Ärzte und ggfls. Therapeuten hinzuzuziehen. Auf der Basis der Biografie werden dann Gewohnheiten, Vorlieben und früher vorhandene Hobbys herausgearbeitet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Reaktivierung der Erinnerung genutzt. Je mehr über die Gewohnheiten und Abläufe des Erkrankten bekannt ist, umso leichter wird es, in die Erinnerungen des Klienten vorzudringen und im Zusammenhang mit Validation den Tagesablauf und die Alltagsstruktur,auch für den Erkrankten nachvollziehbar zu gestalten. Wir versprechen uns von dieser Vorgehensweise, dass die strukturienden Abläufe hier nicht neu erlernt oder hinzugefügt werden, sondern das aus der Erinnerung heraus verdeckte oder evtl. verschwommene Ressourcen aktiviert werden. Die einzelnen Leistungen werden mit Benennung der jeweiligen Aktivität und der Reaktion des Leistungsbeziehers in einem gesonderten Formblatt dokumentiert und anschließend in der pflegerischen Planung ausgewertet und fortwährend evaluiert.

Qualitätssicherung:

In der Betreuung von Klienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz setzen wir auf die klassischen Instrumente des Pflegeprozesses, wobei wir hier ein wesentliches Augenmerk auf die Reaktionen unser Klienten und auf die gemeinsamen Aktivitäten setzen.

Das Erstellen von Ressourcen gestützten Pflegeplanungen unterliegt bei uns den betreuenden Pflegefachkräften in Verbindung mit den jeweiligen Bezugspflegekräften.

Ein standardisiertes und tragfähiges Pflegedokumentationssystem sichert eine lückenlose Dokumentation der Pflege und der Reaktion unser Klienten auf die einzelnen Maßnahmen und schafft so messbare Werte an denen wir den Pflegeerfolg messen können.

Standardisierte und regelmäßige Fallbesprechungen des gesamten Pflegeteams unter Leitung der Pflegefachkräfte stellen sicher, dass alle an der Betreuung Beteiligten über einen aktuellen und gleichmäßigen Informationsstand verfügen und das Anpassungen und Erweiterungen der Betreuung vom gesamten Pflegeteam getragen und vertreten werden.

Eine Evaluation der Pflegeergebnisse und des Zielerreichungsgrades der Pflegeprozeßplanung stellen wir durch geplante und systematisierte Pflegevisiten und Tourenbegleitungen sicher.
Die Ergebnisse der Tourenbegleitungen durch erfahrene Pflegefachkräfte sichert die fachliche Anleitung vor Ort und stellt eine fachgerechte Dokumentation der Ergebnisse im Rahmen des Pflegeprozesses sicher.

Wünschen Sie mehr Informationen und Beratung? Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin – Tel. 03338 – 70 82 900

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