Die PflegeversicherungDie Pflegekassen stellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Pflegebedürftig ist, „wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf“. Voraussetzung ist eine Einstufung in eine der drei Stufen der Pflegeversicherung. Die Stufen der PflegeversicherungDie Pflegeversicherung teilt sich in drei Stufen auf. Ausschlaggebend für die Einstufung ist der tägliche Pflegeaufwand. Pflegestufe 1erheblich pflegebedürftig Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Pflegestufe 2schwerpflegebedürftige Zeitlicher Mindestaufwand: 3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen. Pflegestufe 3schwerstpflegebedürftig Zeitlicher Mindestaufwand: 5 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen. Die LeistungsbeträgeSo lange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben können – für die meisten Menschen, die pflegebedürftig werden, ist dies entscheidend für ihre Lebensqualität. Daher stellt man Pflegeversicherte |
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Pflegesachleistungen ( ambulanter Pflegedienst)
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Pflegegeld
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Seit dem 01.01.2013 erhalten Pflegebedürftige deren Einstufung in die Pflegeversicherung abgelehnt wurde (= Pflegestufe 0), weil die zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt (z.B. bei Demenz s.u.) erstmals Leistungen der Pflegeversicherung. Außerdem stehen eingestuften Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz erstmalig erhöhte Leistungen zur Verfügung.
LeistungsartenNach erfolgreicher Einstufung müssen Sie sich noch zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung entscheiden. GeldleistungDie Pflegeversicherung zahlt Ihnen monatlich den Pflegegeld-Betrag gemäß Ihrer Pflegestufe aus und Sie organisieren mit diesem Geld Ihre Pflege in Eigenregie. SachleistungSie engagieren uns als einen professionellen ambulanten Pflegedienst, der monatlich, gemäß Ihrer Pflegestufe, den entsprechenden Sachleistungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann. KombinationsleistungSie beauftragen uns mit Ihrer Betreuung, ohne jedoch den kompletten Sachleistungsbetrag Ihrer Pflegestufe auszuschöpfen. Bei Kombinationsleistung wartet Ihre Pflegekasse bis wir unsere monatliche Abrechnung eingereicht haben und errechnet dann, anhand der Rechnung, das verbleibende Pflegegeld. weitere Leistungen VerhinderungspflegeBei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1-mal jährlich für höchstens vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1550,- €. Bei einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson beschränkt sich die Leistung grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung des Pflegegeldbetrages auf bis zu 1550,- € möglich, wenn der Pflegekasse entsprechend höhere notwendige Aufwendungen, z. B. Verdienstausfall oder Fahrkosten, nachgewiesen werden. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. stundenweise Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI:Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes zu nutzen. Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit Voraussetzung:• die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten • die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert (z. B. wegen Urlaub, Entspannung, Terminen, Erholung, Erkrankung, Arztbesuch, Krankenhaus etc.) In diesem Fall werden die Aufwendungen bis zu einer Summe von 1550,00 Euro im Kalenderjahr für stundenweise Verhinderungspflege zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen und die direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Pflegekasse bis zu dieser Maximalsumme. Wir bieten Ihnen mehr als nur Pflege!• Wir beraten Sie bei der Antragstellung auf Leistungen Wir kommen zu Ihnen nach Hause und pflegen Sie in Ihrer vertrauten Umgebung. Ihre Lebenssituation hat sich verändert? Sie leben möglicherweise allein? Ihre Kinder wohnen weiter entfernt, sind beruflich beansprucht und können nicht so für sie da sein, wie Sie es sich wünschen? Wir vom ambulanten Pflegedienst Katrin Seele helfen Ihnen und Ihren Angehörigen mit Rat und Tat, damit Sie sich in der veränderten Situation so gut wie möglich zurechtfinden. Wir haben die Erfahrung, das Wissen und die Möglichkeiten, mit Ihnen die Unterstützung und Hilfe zu vereinbaren, die Ihnen auf Grund Ihrer besonderen Lebenssituation geeignet erscheint. Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Bitte kontaktieren Sie uns! Telefon: 03338 – 70 82 900 |