Beantragen eines Pflegegrads: Wo und wie stelle ich einen Antrag?
Um in einen Pflegegrad(1-5) eingeteilt zu werden, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Antrag stellen achten müssen und wie Sie einen Antrag auf Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht den richtigen Pflegegrad erhalten haben. Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Eine Entscheidung ob und ggf. in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit besteht trifft die Pflegekasse unter Berücksichtigung eines Gutachtens des MDK. Medizinische Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit sind meist dauerhafte Einschränkungen, mindestens aber für 6 Monate, wegen einer Krankheit oder Behinderung, die in erheblichem Umfang Hilfe notwendig machen.
Kann ich auch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Natürlich können Sie uns auch im Vorfeld in Anspruch nehmen, auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben, besteht die Möglichkeit, von uns ambulant versorgt zu werden. Wenn Sie sich für unseren ambulanten Pflegedienst entscheiden, erhalten Sie neben dem Pflegevertrag einen Kostenvoranschlag über die vereinbarten Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Wir sind Vertragspartner aller Kranken und Pflegekassen in Deutschland. Abrechnungsgrundlage für uns ist die Preisliste der Krankenkasse. Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit rechnen wir auf der Basis des pflegegrades direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und der Vorbereitung. Für unsere Klienten ist dieser Service kostenfrei.
Was können Sie von uns erwarten?
• Wir beraten Sie telefonisch, persönlich oder bei Ihnen zu Hause.
• Qualifizierte Mitarbeiter unterstützen Sie umfassend und zeitnah.
• Unsere Beratung ist kostenfrei.
• Wir begleiten Sie kompetent durch die Vielfalt der Angebote, die Grundlage unserer Arbeit bildet das Pflegeversicherungsgesetz.