Pflegeberatungsgespräche
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, können wir bei Ihnen den viertel- bzw. halbjährlichen Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, können wir bei Ihnen den viertel- bzw. halbjährlichen Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen.